Testkäufe reichen als Beweise.
AG Kaiserslautern 5 CA 119/84
Arbeitgeber dürfen krankgeschriebene Beschäftigte durch Detektive observieren lassen und ihnen bei berechtigten Verdacht die Kosten dafür in Rechnung stellen.
BAG Kassel Az: 8 AZR 5/97
LAG Rheinland Pfalz, AZ: 5 Sa 540/99
Detektivkosten sind auch unter Umständen privat absetzbar wenn konkreter verdacht bestand.
AG Hessen, Az: 8 K 3370/88
Detekteikosten/Vertragsbestimmungen
Grundsätzlich ist zu sagen, dass Detekteien nach Stundensätzen und nach gefahrenen Kilometern abrechnen.
Genauere Informationen zu den anfallenden Kosten können wir natürlich erst nach einem Beratungsgespräch mitteilen, weil der Einsatzaufwand für einzelne Fälle erfahrungsgemäß stark differiert. Wir versichern Ihnen aber, dass Sie im Vorfeld einer Maßnahme genau über die Kosten informiert werden.
Wir haben unsere Preise hart kalkuliert, daher können wir Ihnen auch überaus günstige Konditionen anbieten.
z.B.: Bei uns bezahlen Sie keinerlei Zuschläge für Nacht- oder Wochenendarbeiten, auch werden Sie bei uns keine "versteckten" Kosten finden.
Sämtliche Aufträge werden von uns nur nach einer schriftlichen beiderseitigen Vereinbarung (Detekteiauftrag) durchgeführt.
Ausnahmen nur in begründeten Angelegenheiten.
Ebenso werden alle uns bekanntgegebenen Sachverhalte in einer Arbeitsgrundlage schriftlich fixiert.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den ihm erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Können zu erledigen. Nur bei Fahrlässigkeit kann er in Haftung genommen werden.
2. Art und Weise der Auftragsdurchführung bestimmt der Auftragnehmer nach pflichtgemäßen Ermessen im Einvernehmen mit dem Auftraggeber.
3. Der Auftragnehmer wird über alles, was ihm aufgrund des Auftrages zur Kenntnis gelangt, Schweigen gegenüber jedem Dritten bewahren. Dies gilt auch für Mitarbeiter und Angestellte.
4. Soweit nichts anderes vereinbart ist, verpflichtet sich der Auftragnehmer, schriftlichen Bericht zu erstatten.
5. Diese Berichte sind nur für den Auftraggeber bestimmt und von diesem streng vertraulich zu behandeln. Der Auftraggeber haftet bei vertragswidriger Weitergabe an Dritte.
6. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Bekanntgabe der Informanten des Auftraggebers.
7. Die Erledigung des Auftrages wird von angemessenen Vorschusszahlungen abhängig gemacht.
8. Der Auftraggeber kann jederzeit, der Auftragnehmer jedoch nur bei Vorliegen eines
wichtigen Grundes kündigen.
Bei vorzeitiger Kündigung des Auftrages hat der Auftraggeber alle bis dahin angefallenen Kosten zu tragen. Wird die vorzeitige Kündigung durch das vertragswidrige Verhalten des Auftragnehmers veranlasst, steht ihm ein Anspruch in soweit nicht zu, als die bisherigen Leistungen infolge der Kündigung kein Interesse für den Auftraggeber haben.
9. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für die Dauer des Auftrages nach erfolgter Auftragserteilung nicht selbst in der Sache tätig zu werden oder Dritte tätig werden zu lassen, sofern die Gefahr besteht, das die Tätigkeit des Auftragnehmers dadurch behindert werden könnte.
10. Nach erbrachter Leistungen erteilte Rechnungen sind sofort fällig.
11. Der Auftraggeber versichert mit seiner Unterschrift, dass seine Angaben bezüglich des berechtigten Interesses an der Auftragsdurchführung den Tatsachen entsprechen und das damit keine gesetzeswidrigen, sittenwidrigen oder staatsgefährdeten Ziele verfolgt werden.
12. Sollten einzelne Positionen dieser Geschäftsbedingungen unzulässig oder unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Positionen nicht berührt, soweit diese für sich allein noch dem Sinn und Zweck des geschlossenen Vertrages entsprechen. Die unwirksame Position soll durch eine solche ersetzt bzw. ergänzt gelten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages am nächsten kommt.
13. Nebenabreden bedürfen der Schriftform
14. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Besonderer Gerichtsstand ist gem. § 29 ZPO der Erfüllungsort.
Die Übermittlung von personenbezogenen Daten ist nach
§32, Abs. 2, Bundesdatenschutzgesetzes
zulässig, wenn der Empfänger ein berechtigtes Interesse glaubhaft dargelegt hat.
Die Gründe für das Vorliegen eines berechtigten Interesses und die Mittel für ihre glaubhafte Darlegung sind aufzuzeichnen.